Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes Bedeutung

Suchen

Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes

Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes Logo #42072Die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes meint dessen Verbindlichkeit. Hierbei ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig ergangen ist oder nicht. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist also zunächst wirksam und zwar solange, bis er zurückgenommen...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.